Als ich vor Jahren ins Seniorenhaus St. Maria einzog, war die Institution Heim- oder Bewohnerbeirat noch in den Anfängen. Meine damalige Tischpartnerin war Mitglied des Heimbeirats. Sie pflegte sich sehr ungehalten über das Essen zu äußern. Ich fragte sie, warum sie ihrem Unmut nicht in einer Sitzung des Heimbeirats Luft machen und so einen Schlussstrich unter ihren Verdruss ziehen wolle. Die Dame blickte erstaunt auf, als empfände sie mein Ansinnen als Zumutung. Sie schwieg im Beirat und alles blieb beim Alten.
Gesetzlich geregelte Teilhabe
Dieses Beispiel zeigt, dass die Mitbestimmung im Seniorenheim damals den Kinderschuhen noch nicht entwachsen war. Die Bewohnerin hatte nie gelernt, von ihrem Recht der freien Rede gezielt Gebrauch zu machen. Dialog war ihr offensichtlich suspekt. Es ist anzunehmen, dass sie kandidierte, ohne den Vorsatz sich aktiv einzubringen. Das hat sich durch die Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen geändert. Darin wird die Mitwirkung und Mitbestimmung der Heimbewohner und damit auch die des Heimbeirats gesetzlich festgelegt. Das bedeutet für die Ratsmitglieder: Sie müssen ihre Rechte kennen und sollten diese einfordern.
Pseudomitbestimmung bei den Heimkostensätzen
Mitbestimmung kann allerdings auch nur Formsache sein: Bei der Änderung der Heimkostensätze nämlich. Trotz fachlicher Beratung durch den Seniorenhausleiter und andere Experten, sind wir Heimbeiräte nicht in der Lage eine echte Entscheidung zu fällen – auch wenn und dies das Gesetz zuspricht. Eigentlich können wir nur zustimmen. Die Anhebung des Heimentgelts abzulehnen, ist mit Rücksicht auf die zu deckenden Kosten nur mit einer fundierten Begründung möglich. Wie aber ist es Laien möglich, die Kalkulation zu begreifen, die dem Änderungsbegehren zugrunde liegt?
Es geht um das Wohl der Heimbewohner
Ist der Heimbeirat also nur eine Alibibeteiligung, reine Formsache? Nein, denn unser ehrenamtliches Handeln hat ein vorrangiges Ziel: Sozial aktiv zu werden zum Wohl der Heimbewohner. Dazu gibt es in einem Pflegeheim viele Gelegenheiten. Sei es durch Alltagsrituale bei Tisch oder im Aufzug, sei es durch ein Lächeln, einen Gruß, eine kurze Unterhaltung oder eine Gratulation. Ein vermittelndes Wort bei Heimleitung, Küchenchef oder in der Wäscherei bringt oft eine schnellere Lösung als das offizielle Vorgehen. So etwas entspricht meiner Meinung nach eher den Anforderungen eines Ehrenamts. Die Mitbestimmung des Heimbeirats bei der Kostenfrage ist da eher ein freundliches, wenn auch unausgegorenes Zugeständnis des Gesetzgebers an die Senioren. Die soziale Tätigkeit leuchtet mir als reale Mitbestimmung allerdings ein.
Schwester Theodora
ist Mitglied des Ursulinenordens und gehört zur Kölner Kommunität der Ursulinen, die 1639 gegründet wurde. Sie ist Oberstudienrätin und unterrichtete Englisch und Religion am Ursulinengymnasium in Köln. Seit ihrer Pensionierung und der Schließung des Klosters wohnt sie im Seniorenhaus St. Maria in Köln.
Alte Menschen sind für mich Experten fürs Leben, weil sie sich an ihren Erinnerungen freuen können, auch, wenn es schmerzhafte sind.














Liebe Schwester Theodora!
Sie waren einmal meine Klassenlehrerin bis ich 1992 nach Russland gegangen bin. Ich erinnere mich nur gerade an diese und jene Zeit. Die Ursulinenschule hat einen beträchtliche Teil meines Lebens ausgemacht.
Ich weiß noch, dass ich immer sehr traurig war, weil icch nie eine eins in Englisch geschafft und somit keine Tierpostkarte vom rektor bekommen habe…
Herzliche Grüße aus Unterfranken, Veronika Kallenbach, vormals Stejskal