Die soziale und finanzielle Absicherung von Angehörigen, die unterstützungs- und pflegebedürftige sowie sterbende Menschen betreuen, ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Solidarität. Dies sollte analog zu den Leistungen geregelt werden, die für Pflege- und Erziehungszeiten bei Kindern gelten. Die Möglichkeiten, die das Pflegeweiterentwicklungsgesetz bietet – zehn Tage oder maximal sechs Monate Freistellung – sind gut. Ohne entsprechende Finanzhilfen ist dies aber nur von bestimmten Einkommensgruppen leistbar. (weiterlesen…)
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Die Pflege alter Menschen geht alle an
Geschrieben von Prälat Dr. Peter Neher am 7. Januar 2010
Schlagworte: Angehörige, Pflege, Pflegedienst, Pflegeversicherung | 3 Kommentare





